Journalismus im Hause Ringier

Im Ringier „Code of Conduct“ (pdf, 71 kb), einer Richtlinie, die „für die Ringier-Mitarbeitenden aller Länder verbindlich“ ist, steht auf Seite 10:

Screenshot ringier.ch 1
Bild: Screenshot ringier.ch

So weit, so schön. Nun kommen wir zur Titelgeschichte vom 30. Juni 2009 der Ringier-Boulevardzeitung Blick:
Screenshot blick.ch
Bild: Screenshot blick.ch

Wie 20min.ch mit einem Blick auf die Website des Arbeitgebers festgestellt hat, handelt es sich bei der Person nicht um eine Person des öffentlichen Lebens:

Die junge Frau arbeitet als Sekretärin auf der Sozialbehörde einer Gemeinde. «Darf eine Schweizer Amtsperson sich so im Internet zeigen?», titelte die Zeitung am Dienstag und schrieb der jungen Frau fälschlicherweise die Funktion einer Amtsleiterin zu — obwohl ein Blick auf die Website genügt hätte.

Zudem stellt sich die Gegenfrage: „Darf sich eine ‚Blick‘-Autorin so zeigen?„.

Ein Gedanke zu „Journalismus im Hause Ringier“

  1. Wenn man dem Kommentar von Gustav Wohlenweber auf persoenlich.com (http://persönlich.ch/news/show_news.cfm?newsid=83164) glaubt, dann hat die Redaktion den Artikel noch massiv verändert. Dies Zuungunsten der Autorin (offenbar eine Praktikantin), welche ihrerseits von 20Minuten „durch den Dreck“ gezogen worden ist. Traurig eigentlich. Denn wenn der Kommentar von Wohlenweber stimmt (welche ja auch durchaus glaubwürdig erscheint), so würden die Verantwortlichen – in diesem Fall die Redaktion – ungestraft davonkommen, während eine junge Praktikantin, sowie eine junge Sekretärin einen ziemlichen Imageverlust erlitten haben.

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