Persönlichkeitsschutz mit Blick Online

Screenshot blick.ch
Bild: Screenshot blick.ch

Gleich drei Varianten von Persönlichkeitsschutz waren heute auf Blick Online neben der Story „Der Blick ins Horrorhaus“ zu sehen, also einmal ohne Verfremdung, einmal verpixelt und einmal mit einem schwarzen Balken über den Augen.

In der ersten Story werden die Augen des Täters mit einem schwarzen Balken versehen, sein Nachname abgekürzt und mit einem Sternchen (*Namen der Redaktion bekannt) versehen.

In der zweiten Story wird das Gesicht des Täters verpixelt, sein Nachname wird abgekürzt. Ein Sternchen fehlt diesmal.

In der neusten Story wird der Name des Täters voll ausgeschrieben, sein Gesicht nicht verfremdet.

Möglicher Grund dafür: Es ist ein offizielles Fahndungsfoto der Kantonspolizei Aargau aufgetaucht, das sowohl das Schweizer Fernsehen als auch NZZ Online verwendeten. Vielleicht ist es durch die Entwicklung der Story nachvollziehbar, aber wenn man diese drei Varianten so nebeneinander sieht, kann man sich kaum vorstellen, dass dahinter ein Konzept steckt. Zufall? Beliebigkeit? Gucken, was die anderen machen?

Ein Gedanke zu „Persönlichkeitsschutz mit Blick Online“

  1. Doch, da steckt schon ein Konzept dahinter: Sobald der Name und das Bild von offizieller Seite freigegeben wurden, in diesem Fall der Kapo Aargau, war der Mann zum „Abschuss“ freigegeben. Beim „K-Tipp“ haben wir das früher so gehandhabt: Ging jemand von sich aus irgendwo in die Öffentlichekit (Web, Inserate etc) nannten wir den vollen Namen in Artikeln.

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