Ich habe, als ich von der Annahme der Initiative „Gegen den Bau von Minaretten“ erfahren habe, erst mal einen grossen Schawarma-Teller bestellt. Er schmeckte hervorragend – zubereitet wurde er von einem Mann, der einen enorm dichten Bart trug, gegen den meiner wie Flaum aussieht und der mit den Mitarbeitern in der Küche in einer Lautstärke redete, als wäre er der Gebetsrufer eines Minaretts. Mit mir redete er deutsch und sagte „Tschüssi“, als ich ging.
Auch wenn ich mit „Nein“ gestimmt habe, weil ich keinen Grund sehe, warum Minarette nicht gebaut werden sollen, halte ich das Ergebnis der Abstimmung für keine Katastrophe. So geht nun mal direkte Demokratie, und das ist auch gut so. Jetzt werden halt keine Minaretttürme mehr gebaut in der Schweiz, nun denn. Die Ausübung der Religion wird damit nach meiner Meinung nicht behindert. Aufgenommen wird aufgrund der Initiative im Gesetz nur ein einziger Satz:
Der Bau von Minaretten ist verboten.
Ich halte diesen Satz für unfair und einseitig und ich glaube nicht, dass er in der Bundesverfassung etwas verloren hat. Was ist mit den Kirchtürmen, die es sich erlauben dürfen, die allgemeine Ruhe mit ihrem Glockengebimmel immer wieder zu stören? Wenn schon, gehören diese mit in die selbe Bestimmung.
Das Volksvotum zeigt aber auch anderes auf: