Datenschutz: Zeitung vs. Google Street View

Unter dem doch sehr passenden Titel „Privatsphäre war gestern“ druckt die heutige „Berliner Morgenpost“ auf Seite 13 ein Bild ab, auf dem unter anderen ich zu sehen bin.

Ausschnitt "Berliner Morgenpost"

Vergleichen wir doch mal, wie die Zeitung aus dem Axel Springer Verlag und der Dienst „Street View“ von Google mit einem Bild von mir umgehen (würden):

Berliner Morgenpost Google Street View
Foto wird ohne vorherige Anfrage gemacht Foto wird ohne vorherige Anfrage gemacht
Das Knipsen bleibt vom Fotografierten unbemerkt Das Knipsen bleibt wohl in der Regel vom Fotografierten unbemerkt
Gesicht wird nicht unkenntlich gemacht Gesicht wird in der Regel unkenntlich gemacht
Foto wird tausendfach gedruckt und verteilt Foto ist online
Foto wird an einer privat organisierten Veranstaltung gemacht, in einem Innenraum Foto wird in der Öffentlichkeit gemacht, auf der Strasse
Gedruckt ist gedruckt Inhalte können online verändert werden

Um es gleich zu sagen: Ich habe nichts dagegen, dass die „Berliner Morgenpost“ ungefragt ein Foto von mir veröffentlicht hat. Die re:publica ist eine öffentliche Veranstaltung, an dieser sollte man ungefragt Bilder machen dürfen, meine ich.

Ich hätte aber etwas dagegen haben können. Stellen wir uns vor, ich wäre sehr eitel – ich könnte klagen über Bildkomposition, Winkel, etc. Oder stellen wir uns vor, ich hätte jemandem erzählt, ich würde nach München fahren, um zu arbeiten, und diese Person hätte durch das Bild in der Tageszeitung erfahren, dass ich gelogen und mich in Berlin an der re:publica vergnügt habe. Das könnte auch bei „Street View“ der Fall sein, richtig, allerdings ist dort der Zeitraum, wann das Bild geschossen wurde, unklarer.


Kommentare

5 Antworten zu „Datenschutz: Zeitung vs. Google Street View“

  1. Die Frage ist hier tatsächlich, ob du da oben als Individuum oder Teil der Masse (Beiwerk) auf einer Veranstaltung abgebildet bist (vgl. Stadionbilder). Diesbezüglich kann man das Bild durchaus als grenzwertig betrachten. Als Fotograf hätte ich die Abgebildeten wohl gefragt.

    Zumindest meine Kritik an Google Street View sind aber nicht Menschen im öffentlichen Raum (auch hier kann man durch die hohe Auflösung trotz versprochener Anonymisierung durchaus über einen Wiedererkennungswert streiten), sondern die (mögliche) Verletzung des privaten Raums durch die privilegierte/erhöhte Kameraperspektive des Googlemobils.

    Also Bilder über Hecken/Zäune hinweg oder direkt in Wohnungen hinein, aus Perspektiven, die sich für den normalen Fußgänger/Straßenverkehrsteilnehmer nicht erschließen.

  2. lies mal die AGBs der Konferenzteilnahme. Da stimmst du einer Presseberichterstattugn bestimmt zu. Ist genau gleich wie bei einem Fussballmatch oder Konzert…

  3. Avatar von ubuntubru
    ubuntubru

    Dieser Vergleich ist doch ziemlich daneben. Schliesslich handelt es sich um eine Veranstaltung. Der Fotograf hätte nur fragen müssen, wenn er Dich frontal und bildfüllend – ohne Atmosphäre – aufnimmt.

    Google Street View hingegen annektiert ungefragt den ganzen öffentlichen Raum. Einen Raum notabene, dessen kommerzielle Nutzung mindestens bewilligungspflichtig ist.

  4. @ubuntubru: Es soll bewilligungspflichtig sein, wenn ich ein schönes Foto mache, von dem, was ich auf der Strasse sehe und das verkaufe? Wären da nicht Massen von Menschen am Anträge schreiben?

    Ich habe übrigens das Handeln des Fotografs der Mopo gar nicht kritisiert. Ich find es ok.

  5. Avatar von ubuntubru
    ubuntubru

    @Ronnie: Die kommerzielle Nutzung ist bewilligungspflichtig. Wenn ich zum Beispiel auf öffentlichem Grund für Greenpeace sammeln will, brauche ich eine Bewilligung. Wenn ich ein Strassencafé aufmachen will, ebenso.

    Wenn Du ein schönes Foto machst und es verkaufst, ist das noch nicht unbedingt kommerziell. Du schränkst damit ja keine Nutzungsrechte anderer am öffentlichen Raum ein. Ausserdem kann ich Dir und Deiner Linse ausweichen. Und wenn Du nur mich fotografierst, dann müsstest Du mich eh fragen.

    Wenn aber Google systematisch den gesamten öffentlichen Raum fotografiert und ins Netz stellt, dann berührt dies ganz andere Bereiche. Ich kann dem nicht ausweichen, insofern schränkt das mein Nutzungsrecht am öffentlichen Raum (in dem ich nur lokal gesehen werden will) massiv ein.

    Ich habe unter folgenden Umständen nichts gegen StreetView:

    – Google bezahlt für die Nutzung
    – StreetView wird durch Volksabstimmung legitimiert
    – Google eröffnet vor dem Fotografieren die Möglichkeit, ein Haus oder einen Bereich von der Erfassung auszunehmen.

    Nein, Du hast das Handeln des Fotografen nicht kritisiert. Aber Du hast versucht, Google StreetView damit zu rechtfertigen. Die beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun.

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