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Die EMEK als staatsnahe Hüterin des Status quo

Die 2013 vom Bundesrat einberufene Eidgenössische Medienkommission EMEK hat bisher zwei Berichte veröffentlicht, einen zur Medienförderung und einen zum Service public. Im Auftrag der Stiftung für MeinungsFreiheit und MedienVielfalt habe ich mir erlaubt, auf diese mit einem kritischen Bericht zu antworten (hier zum Download).

Diese Broschüre, herausgegeben von der Stiftung für MeinungsFreiheit und MedienVielfalt, wurde anlässlich der Debatte «Weniger Staat, mehr Fernsehen – ein Jahr danach» am 21. April 2016 in Zürich veröffentlicht. Weitere Auskünfte zur Stiftung können unter meinungsfreiheit@medienvielfalt.ch eingeholt werden.

Wer den Text lieber in HTML liest, kann das hier tun:
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Mehr Bürokratie, weniger Pressefreiheit: das Leistungsschutzrecht

Gerne werfen Exponenten von Zeitungsverlagen Google oder den Blogs vor, sie seien parasitär.

Parasitär? Journalisten sind selbst parasitär. Journalismus beschreibt, leitet weiter, analysiert, ordnet ein. Ohne die real existierende Welt gäbe es ihn nicht, er ist selbst kein originäres Produkt. Oder könnte es einen Wirtschaftsteil geben ohne Wirtschaft? Eine Sportsendung ohne Sportereignisse? Könnte dieser Text existieren ohne die vorgängige Diskussion? Nein.

Norbert Neininger liess kürzlich einen von der NZZ bereitgestellten Versuchsballon steigen und forderte ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Ideenvorbild. Denkt man es durch, so müsste man alle publizistischen Leistungen daran beteiligen. Also auch das Blog von Moritz Leuenberger, die Pressemitteilungen der UBS, vielleicht sogar den Twitter-Stream von Fulvio Pelli. Den nicht nachvollziehbaren Vorstellungen der Presseverleger gemäss soll so ein Gesetz natürlich ausschliesslich für Inhalte von Presseverlegern gelten. Weshalb? Weil angeblich nur sie in der Lage sind, die für eine funktionierende Demokratie so wichtige kritische Öffentlichkeit herzustellen.

Machen wir doch mal ein Bespiel, wie das ablaufen könnte in Zukunft:

Journalist A fragt Manager B, ob er ein Statement liefern könne zu Ereignis X. B sagt bereitwillig zu, allerdings nur unter der Bedingung, dass das von ihm bereitgestellte “Snippet” dem Leistungsschutzrecht gemäss entschädigt wird. Immerhin handelt es sich um seine intellektuelle Leistung, die genutzt werden soll, um den Profit der Verleger zu vergrössern. Eine Antwort in einer Strassenumfrage? Ein Statement für einen Artikel? Ein Interview? Sorry, nur gegen Entschädigung.

Haben Sie es gemerkt? Ein Leistungsschutzrecht wäre eine Bürokratisierung von gigantischem Ausmass, eine Einschränkung der Pressefreiheit und nichts mehr als eine Abwälzung eines nicht mehr funktionierenden Geschäftsmodells auf die Allgemeinheit. Jedes Interview, jedes Zitat müsste bei einem geltenden Leistungsschutzrecht finanziell entschädigt werden. Und weil kaum jemand zu zahlen bereit wäre, führte es direkt in eine unfreie Gesellschaft, in der das direkte Wort vermieden wird.

Die Presseverleger wollen damit ihre Einnahmen gesetzlich verankern – auf Kosten der Allgemeinheit. Es erstaunt, dass ein derart dreistes Betteln um Subventionen so unbedarft vorgebracht wird – und so wenig Gegenreaktionen hervorruft. Man könnte es als Versuch werten, selbst Steuern einzutreiben. So etwas erlaubt sich keine andere Branche.

Dieser Artikel erschien im Pressespiegel von mediaforum.ch, den man hier per E-Mail abonnieren kann.

Zuerst im Internet, dann im Internet!

Vor ein paar Tagen schrieb Thierry Chervel von perlentaucher.de:

Noch argumentieren Journalisten und Verleger so, als würde das Netz sich im wesentlichen aus ihren Inhalten päppeln. Aber in Wirklichkeit ist es heute eher umgekehrt: Man liest in den Zeitungen Geschichten, die man zum ersten Mal zwei Tage zuvor im Internet fand. Oft in Blogs, denen sie wiederum von Lesern und anderen Whistleblowern zugetragen wurden.

Ein schönes Beispiel dafür sehen wir heute auf der Website 20min.ch, einem der beiden führenden Schweizer Boulevardportale. Die Startseite dieses Portals sah heute, um 13:50 Uhr, so aus:

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