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Schaumschlägereien

Ein «Komitee für rassistische Süssigkeiten» prangert die Firma Dubler in Waltenschwil an, Süssspeisen als «Mohrenköpfe» zu verkaufen:

«Warum besteht die Firma Dubler darauf, das einzige Produkt, das sie herstellt mit einem rassistischen Namen zu versehen? (…) Zusammengefasst lässt sich festhalten: Es gibt KEINEN Grund, ein Stück Patisserie mit einem rassistischen Namen zu bezeichnen. Deshalb rufen wir die Firma Dubler und alle Bäckereien, sowie alle Verkaufsstellen der Dubler-Produkte dazu auf, ihre süssen Stückchen umzubennen in etwas nicht-rassistisches.»

Gender-Forscherin Franziska Schutzbach (Uni Basel), die ich in meinem NZZ-Text zum Thema zitiert habe und die die Petition unterstützt, besteht darauf, das Komitee habe «kein Verbot» gefordert. Soweit ist das korrekt: Ein Verbot wird keines gefordert durch das Komitee. Es appelliert lediglich, den Namen des verkauften Produkts zu ändern.

Aber was ist das für ein «Appell»? Die Firma Dubler wird als Firma hingestellt, die rassistische Süssigkeiten, also rassistische Produkte produziert. Da sich Süssigkeiten nicht selbst produzieren und verkaufen und Schaum und Zucker selbst im Team nicht die geistig-moralische Höhe aufbringen, von sich aus rassistisch sein zu können, fällt der Vorwurf des Rassismus auf deren Hersteller zurück. Es wird nahegelegt, dass die Produzenten und Verkäufer dieser Süssigkeiten rassistische Absichten oder Gedanken hegen. Und was sind das für Menschen, die rassistische Süssigkeiten kaufen? Niederträchtige Monster?

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Zuerst im Internet, dann im Internet!

Vor ein paar Tagen schrieb Thierry Chervel von perlentaucher.de:

Noch argumentieren Journalisten und Verleger so, als würde das Netz sich im wesentlichen aus ihren Inhalten päppeln. Aber in Wirklichkeit ist es heute eher umgekehrt: Man liest in den Zeitungen Geschichten, die man zum ersten Mal zwei Tage zuvor im Internet fand. Oft in Blogs, denen sie wiederum von Lesern und anderen Whistleblowern zugetragen wurden.

Ein schönes Beispiel dafür sehen wir heute auf der Website 20min.ch, einem der beiden führenden Schweizer Boulevardportale. Die Startseite dieses Portals sah heute, um 13:50 Uhr, so aus:

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150 00 Franken, am hellichten Tag


Screenshot 20min.ch, 16.08.2008, 13 Uhr

Eine SDA/ATS-Meldung falsch zu übernehmen oder abzuschreiben ist vermutlich gar nicht so einfach, aber 20min.ch hat es geschafft. Oder vielleicht ist alles richtig und 20min.ch verwendet erstens konsequent die alte Rechtschreibung („hellicht“ statt „helllicht“). Und setzt zweitens nur etwas seltsame Abstände im richtigen? Betrag von 15000 Franken.