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Die falsche Kommunikationsstrategie der Energiegesetz-Gegner

Es war ein Fehler, den GOAL-Werber Alexander Segert für die Kampagne gegen das Energiegesetz zu beauftragen. Unentschiedene Stimmbürger wurden durch die lebensfremden Übertreibungen ins Befürworter-Lager getrieben.

Ich habe das Energiegesetz abgelehnt – leider war ich in der Minderheit, das Gesetz wurde mit 58,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das gilt es zu akzeptieren. Nun werden wir also unser Verhalten beschränken, mehr Vorschriften befolgen und höhere Stromrechnungen bezahlen müssen. Es wird sehr viel Geld umverteilt werden für eine zweifelhafte Energiezukunft mit Flatterstrom, der bekanntlich nicht immer dann produziert wird, wenn er gebraucht wird. Die Speicherung von Strom ist – Status heute – nach wie vor Zukunftsmusik.

Der SVP ist es hoch anzurechnen, dass sie das Referendum gegen dieses planwirtschaftliche Gesetz ergriffen hat. Dagegen ist festzustellen, dass die Führung der bürgerlichen Parteien FDP und CVP in diesem Fall versagt hat. Die Spitzen dieser Parteien haben sich, gemeinsam mit vielen Lobbygruppen aus der Wirtschaft, von den vom Staat bereitwillig verteilten finanziellen Zückerchen kaufen lassen.

Doch verloren wurde die Abstimmung mit der gewählten Kommunikationsstrategie. Statt die vielen Nachteile des aufgeblähten Gesetzes auseinanderzunehmen und die Kosten und der Nutzen aufzuzeigen, wie das etwa die Partei UP getan hat, wurde versucht, das Energiegesetz mit einer Kampagne des GOAL-Werbers Alexander Segert zu bekämpfen.

Segerts oft zweifelhaft vereinfachenden Kampagnen können SVP-Kandidaten und reine SVP-Anliegen zur Wahl führen. Womöglich können sie auch emotionsgeladene Abstimmungen für sich entscheiden. Keinesfalls jedoch überzeugen sie eine unentschiedene, teilweise unpolitische Mitte, die über die konkreten Vor- und Nachteile einer komplexen Energiestrategie nachdenkt. Ich behaupte, dass die Nein-Kampagne von sehr vielen Stimmbürgern als masslos übertrieben, als nicht realitätsgerecht wahrgenommen wurde. Hier zwei der vom NEIN-Komitee im Abstimmungskampf eingesetzten Beispiele:

Kalt duschen

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Energiegesetz: Mit finanziellen Zückerchen zu einem «Ja»

Kürzlich war ich bei einer Podiumsdiskussion einer Arbeitsgruppe der Grünliberalen der Stadt Zürich im Zentrum Karl der Grosse. Das Komitee Energiestrategie JA – übrigens beheimatet bei der CVP Schweiz – verteilte dabei Rollen mit Traubenzucker.

Dieses Bild könnte kaum passender sein. Denn das neue Energiegesetz (Abstimmungstext) hält (finanzielle) Zückerchen bereit für alle, die gegen die massive Ausweitung dieser neuen Subventionen sein könnten. Die Rechnung dafür werden, wie bereits in Deutschland zu sehen ist, die Bürger und die KMU zahlen müssen, über eine massiv höhere Stromrechnung und über eine höhere Steuerbelastung. Ich glaube, dass es gerade bei dieser Abstimmung lohnenswert ist, sich genau zu informieren. Einfach nur irgendwie für einen Fortschritt (oder gegen die Referendumsergreiferin SVP) zu sein und deshalb dem Gesetz zuzustimmen, reicht nicht aus. Gute Informationen, wie sich der Subventionsausbau im Detail gestaltet, hat etwa Simon Scherrer von «up» (Positionspapier) zusammengetragen.

Wer gegen Subventionen, gegen mehr Vorschriften und gegen eine höhere Stromrechnung ist, ist gut beraten, bei der Abstimmung am 21. Mai 2017 mit «Nein» zu stimmen. Für den «Schweizer Monat» hab ich das noch etwas schicker formuliert:

Blackout bei den Liberalen

Manch wirtschaftsnaher Politiker lässt sich von den Bonbons der Energiestrategie verführen. Eine langfristig vernünftige Ordnungspolitik ist aber wichtiger als kurzfristige Gewinne aus Subventionen.

Wird das umfassend ausgebaute neue Energiegesetz angenommen, werden wir unser Verhalten beschränken, mehr Vorschriften befolgen und höhere Stromrechnungen bezahlen müssen. Die Folgen sind beim Pionier der «Energiewende» genannten Energie-Planwirtschaft zu besichtigen: In Deutschland fliessen 2017 insgesamt 24,2 Milliarden Euro – etwa mit diesem Betrag hat die Schweiz die NEAT gebaut – in Abgaben für erneuerbare Energien, und die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes und für den Atomausstieg sind hierbei noch nicht mal eingerechnet. Energiegesetz: Mit finanziellen Zückerchen zu einem «Ja» weiterlesen

Berliner, beteiligt Euch am Volksentscheid zum Tempelhofer Feld!

Liebe Berliner, geht doch bitte morgen abstimmen für den Erhalt des Tempelhofer Felds.

Ich würde das ja gerne auch machen, aber ich bin Ausländer und behalte dann doch lieber meine (viel umfangreicheren) direktdemokratischen Rechte in der Schweiz („über das Tempelhofer Feld dürfen nur Deutsche entscheiden“).

Denn aktuell ist das Feld eine mehrheitlich nicht kommerziell genutzte, herrliche Einöde, in der sich alle Bewohner der Stadt wunderbar erholen können – eine beispiellose Freifläche inmitten der Stadt, gegen die selbst der New Yorker Central Park abstinkt (Fläche Tempelhofer Park: 355 Hektar, Fläche Central Park: 349 Hektar). Diese Freifläche soll jetzt an den Rändern etwas zugebaut werden, zum Beispiel mit Gewerbegebiet (aktuell in Berlin freistehende Büroflächen: 1 600 000 Quadratmeter). Kosten soll das den Steuerzahler insgesamt 620 000 000 Euro, die Berlin bekanntlich gar nicht hat.

Ich bin ja weder konservativ noch wirtschaftsfeindlich, aber in diesem Fall geht es darum, dass eine Bebauung einfach völlig unsinnig wäre. Der Status Quo macht alle glücklich, es wäre idiotisch, daran etwas zu ändern. Und wird das Projekt tatsächlich gebaut, könnte es gut sein, dass irgendwann das Geld ausgeht, denn die Finanzlage von Berlin ist äusserst prekär – weshalb man mit dem zur Verfügung stehenden Geld besser sinnvolle Projekte anpackt.

Geht auch dann zur Abstimmung, falls ihr für eine Bebauung des Felds seid – denn die Direkte Demokratie kann ja nur eine Zukunft haben, wenn sie nicht ignoriert wird. Für die Befürworter der Initiative zählt jede Stimme, denn „ein Viertel der Wahlbereichtigten muss dem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft tritt (Quorum). Das sind rund 633.000 benötigte JA-Stimmen“. Informieren dazu kann man sich zum Beispiel im Internet (und nicht in Medien wie „Bild“, die ihre Leser offenbar am Liebsten im Zustand der Verwirrung und des Nicht-Verstehens haben).

Ein Staat, den wir uns nicht leisten können

Über 150 Tweets weisen derzeit auf den Artikel „Der rechte Abschied von der Politik“ von Constantin Seibt hin, mehrheitlich zustimmend.

Screenshot Rivva

Ich gehe einig mit der Unfähigkeit der meisten Politiker, vernünftige Regulierungen zu verfassen, mit der Unfähigkeit der meisten Köpfe, Orientierung zu geben und mit dem Ärger über die mit Optimierern ausgestatten natürlichen und juristischen Personen, die es sich leisten können, kaum oder gar keine Steuern zu zahlen.

Ich möchte aber einige Punkte hinterfragen, so sehr ich Seibt als einen der besten Schreiber der Schweiz schätze:

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Was bedeutet „Vergewaltigung“ in Schweden?

Durch die Verhaftung von Wikileaks-Gründer Julian Assange am 7. Dezember 2010 ist die Frage aufgetaucht, was denn nun in Schweden alles als Vergewaltigung gilt.

Schweden
Bild: Schwedische Fussballfans in München, Flickr/4mediafactory, CC BY-Lizenz

Schauen wir doch einfach mal nach. Auf dem Faktenblatt „New legislation on sexual crimes“ (PDF-Datei, 118 kb), das vom Schwedischen Justizministerium 2005 herausgegeben wurde. Das Dokument beschreibt die Neuerungen der ab dem 1. April 2005 gültigen Gesetzgebung für Sexualstraftaten.

Ich habe mal versucht, das zu übersetzen (Fehler und Verbesserungsvorschläge bitte in den Kommentaren rückmelden, danke):

Die Verordnung zur Vergewaltigung wurde erweitert, indem das Mass an Gewalt herabgesetzt wurde. Um wegen Vergewaltigung verurteilt zu werden, genügt es unter der neuen Gesetzgebung, wenn der Täter das Opfer zu einer sexuellen Handlung durch einen Überfall, durch Gewalt oder durch Androhung einer kriminellen Tat gedrängt hat. Das heisst bezüglich des Ausmasses an Gewalt, dass weniger schwere Formen von Gewalt ausreichen. Was den Grad der Bedrohung betrifft, ist es nicht weiter erforderlich, dass die Gefahr unmittelbar Leben oder Gesundheit oder andere massgebliche Interessen bedroht. Stattdessen kann ein geringer Grad der Bedrohung ausreichen, um für eine Vergewaltigung verantwortlich gemacht zu werden.

The provision on rape has been broadened by lowering the requirement of force. In order to be convicted for rape it is sufficient under the new legislation if the offender has forced the victim to engage in a sexual act through assault, violence or the threat of a criminal act. This means that with regard to the requirement of violence, less grievous forms of violence will be sufficient. As to the degree of threat, it is no longer required that the threat be of the kind that constitutes a threat of imminent violence endangering life or health or some other more significant interest. Instead, a lesser degree of threat can suffice for liability for rape.

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