Rückkehr der Haarpolizei

Ältere Semester erinnern sich sicher noch an diese gestrengen Frömmler, die sich Notizen gemacht haben, wer wie oft und wie pünktlich in der Kirche anzutreffen war. Wer wie oft und wie viel getrunken hat. Wer geflucht und wer nicht korrekt gegrüsst hat. Es waren Leute, denen das Lösen eigener Probleme nicht genug war, und die stattdessen endlos darüber ablästern konnten, wenn jemand spätabends noch Licht brennen hatte, oder gar unbekannten Besuch empfing. Die gleiche Art von Leuten konnte sich später unglaublich aufregen über die Pilzfrisuren der Beatles und dann über die langen Haare der 1968er. Auch Frauen, die aus dem Iran, aus Afghanistan oder Saudi-Arabien in die europäische Freiheit geflüchtet sind, erinnern sich noch mit Schrecken an die Sittenpolizei in ihren Herkunftsländern, die darüber wachte, ob ihre Haarpracht korrekt bedeckt war oder nicht. Das Haar offen zu tragen ist ja angeblich unsittlich – das jedenfalls behaupten selbsternannte Religionswächter bis heute.

Unter dem Banner der «kulturellen Aneignung» kommt nun die Idee, dass eine Frisur nur von bestimmten Personen getragen werden darf, neu in die Schweiz. Sie wird portiert von einer winzigen Minderheit, die ihr «Unwohlsein» über eine gewisse Art von Haarpracht in Kombination mit einer gewissen Farbe von Haut zum Ausdruck bringt. Dieses Unwohlsein wirkt sich aus, und zwar in Form von verhinderten Auftritten für Musiker mit heller Haut und Rastalocken – jeweils durch eine kurzfristige Absage seitens des Veranstalters oder gar durch den Abbruch des Konzerts. Sängerin Ronja Maltzahn wurde am 25. März 2022 von einer Veranstaltung von «Fridays for Future» in Hannover ausgeladen. Die Reaggaeband Lauwarm wurde am 18. Juli in der Brasserie Lorraine in Bern von der Bühne geholt und konnte am 20. August bei der «Lorraine Chilbi» nicht auftreten. Letzte Woche, am 16. August, wurde Mario Parizek ein Auftritt in der Bar «Das Gleis» im Zürcher Zollhaus verwehrt.

Die Fälle häufen sich, erstaunlich dabei ist dreierlei.

Erstens, dass die Empörung, dass jemand aufgrund Hautfarbe und Frisur diskriminiert wird und deswegen nicht auftreten kann, nicht viel grösser ist – wie nennt man Diskriminierung aufgrund von der Hautfarbe nochmals?

Zweitens, dass eine mutmasslich winzige Minderheit (von vielleicht nur einer Person), die ein Konzert verhindern will, weil die Frisur des Künstlers angeblich nicht zu seiner Hautfarbe passt, überhaupt ernstgenommen wird.

Drittens, dass die sich unwohl Fühlenden ihre diskriminierenden, unfreiheitlichen Vorstellungen zwar erfolgreich äussern und auch durchsetzen können, es dabei aber geschickt zu vermeiden wissen, öffentlich Stellung zu nehmen.

Es ist eine Zwängerei von einer Minderheit, die nicht mal mutig genug ist, sie öffentlich zu vertreten. Die freie Gesellschaft sieht sich hier konfrontiert mit einem unsichtbaren, aber höchst effektiven Gegner.

Hoffnung macht immerhin, dass diese Zwängerei nicht nur Liberalen wie FDP-Kantonsrat Marc Bourgeois zu weit geht, der heute Montag im Fall Parizek aktiv werden will, sondern auch einigen altgedienten Linken. Feststellen dagegen muss man, dass jungen Menschen, die in linken Kultureinrichtungen die Verantwortung tragen, ein paar unsinnige Bedenken reichen, um einem Künstler zu diskriminieren und ihm die Bühne zu verwehren.

Heute sind es hellhäutige Leute mit Rastas, die nicht auftreten dürfen. Und morgen? Eine freie Gesellschaft muss sich Haut- und Haarpolizisten und ihrer kruden Moral entgegenstellen.

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