Im Ringier „Code of Conduct“ (pdf, 71 kb), einer Richtlinie, die „für die Ringier-Mitarbeitenden aller Länder verbindlich“ ist, steht auf Seite 10:
Bild: Screenshot ringier.ch
So weit, so schön. Nun kommen wir zur Titelgeschichte vom 30. Juni 2009 der Ringier-Boulevardzeitung Blick:
Bild: Screenshot blick.ch
Wie 20min.ch mit einem Blick auf die Website des Arbeitgebers festgestellt hat, handelt es sich bei der Person nicht um eine Person des öffentlichen Lebens:
Die junge Frau arbeitet als Sekretärin auf der Sozialbehörde einer Gemeinde. «Darf eine Schweizer Amtsperson sich so im Internet zeigen?», titelte die Zeitung am Dienstag und schrieb der jungen Frau fälschlicherweise die Funktion einer Amtsleiterin zu — obwohl ein Blick auf die Website genügt hätte.
Zudem stellt sich die Gegenfrage: „Darf sich eine ‚Blick‘-Autorin so zeigen?„.
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